Öffentliches Bau- und Umweltrecht

Wir beraten Eigentümer und Investoren

  • bei der Prüfung und Entwicklung von Standorten für Handel und Gewerbe
  • In Verfahren zu Baugenehmigungen und Nutzungsänderungsgenehmigungen
  • bei der Verhandlung und Erstellung städtebaulicher Verträge
  • in allen Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, des Umwelt-
    und Immissionsschutzrechts

Wir beraten Städte und Gemeinden

  • bei der Privatisierung öffentlicher Aufgaben (PPP Modelle)
  • in Vergabe- und Vergabenachprüfungsverfahren
  • im Rahmen der Ausweisung von Gewerbe- und Handelsflächen
  • bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, Vorhaben-
    und Erschließungsplänen
  • in den Fragen der Ansiedlung von Gewerbebetrieben
  • bei der Sanierung und Revitalisierung von Altlasten-
    und Konversionsflächen.
 
drtm-pplc 2012-05-18 wid-130 drtm-bns 2012-05-18